Garantie
Für alle Werkzeuge gelten Garantien gemäß den Gesetzen der Europäischen Union
der offiziellen Gewerkschaftsdelegation und kann je nach Hersteller variieren
Bedingungen für die Genehmigung der Garantie:
1. Quittung – Kaufdatum
Zur Anerkennung der Garantie ist die Vorlage erforderlich
die Originalquittung/Rechnung. Auf der Quittung sollten die vollständige Adresse des Händlers sowie das Kaufdatum und das Kaufdatum vermerkt sein
Art des Werkzeugs oder seine Seriennummer.
2. Korrekte Verwendung des Produkts gemäß den Anweisungen
Alle Produkte wurden getestet und gebaut
spezifische Verwendung. Nichtbeachtung der Anweisungen oder bei Verwendung
mit ungeeigneter Ausrüstung führt zum Erlöschen der Garantie.
3. Service und Reinigung
Das Werkzeug sollte regelmäßig gereinigt und gewartet werden. Wenn das Werkzeug ist
Wird der Haftbefehl von einer unbefugten Person geöffnet, erlischt der Haftbefehl. Wartung und Reinigung sind nicht in der Garantie enthalten.
4. Originalzubehör
Es sollten nur Originalteile und Zubehör verwendet werden. Die Verwendung von Nicht-Originalteilen kann zu Schäden am Werkzeug führen
erhöhen das Risiko eines Unfalls, für den keine Haftung besteht
Kann der Hersteller nicht ertragen.
5. Verbrauchsteile
Verschleißteile unterliegen nicht der Garantie. Verbrauchsmaterial
Teile sind: Kohle, Lager, Schalter, Kabel und Dichtungen. Für
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Herstellern
die Garantiebedingungen.